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Frucht-E-Liquids sind Liquids mit dem Geschmacksprofil einzelner Früchte oder verschiedener Fruchtkombinationen. Diese Kategorie umfasst beispielsweise Erdbeere, Apfel, Mango und Beeren. Über die Unterkategorien lässt sich die Auswahl nach Fruchtart eingrenzen. Ob eine Variante zusätzlich einen Kühleffekt enthält, steht in der jeweiligen Produktbeschreibung.
Fruchtige Liquids unterscheiden sich in ihrem Geschmacksprofil. Erdbeer- und Pfirsichvarianten können eher süß ausfallen, während Apfel oder Zitrusnoten auch säuerliche Akzente haben können. Bei Beerenliquids kommen einzelne Beerensorten oder Kombinationen aus mehreren Beeren infrage. Die genaue Zusammensetzung ist der jeweiligen Produktbeschreibung zu entnehmen.
Ein Liquid mit einer einzelnen Fruchtnote stellt beispielsweise Apfel, Mango oder Wassermelone in den Mittelpunkt. Fruchtmischungen verbinden mehrere Geschmacksrichtungen, etwa Erdbeere mit anderen Beeren oder Mango mit weiteren Früchten.
Die Bezeichnung einer Frucht allein beschreibt das Geschmacksprofil jedoch nicht vollständig. Auch zusätzliche Süße, weitere Aromanoten und ein möglicher Kühleffekt beeinflussen die Einordnung.
Bezeichnungen wie „Ice“ oder „Cooling“ weisen häufig auf einen zusätzlichen Kühleffekt hin. Dieser ist von der eigentlichen Fruchtnote zu unterscheiden. Auch Menthol kann Bestandteil einer Rezeptur sein, ist aber nicht mit jedem kühlenden Zusatz gleichzusetzen.
Wer Fruchtvarianten vergleichen möchte, sollte deshalb neben dem Fruchtnamen auch die Angaben zu kühlenden oder mentholhaltigen Bestandteilen beachten.
Die Geschmacksrichtung sagt nichts darüber aus, ob ein Frucht-E-Liquid Nikotin enthält oder für ein bestimmtes Gerät geeignet ist. Maßgeblich sind die Angaben zum jeweiligen Produkt, insbesondere Nikotingehalt, Nikotinart, PG/VG-Verhältnis und die Hinweise des Geräteherstellers.
Eine allgemeine Übersicht über Liquidarten und Zusammensetzung bietet die übergeordnete Kategorie E-Liquid.
Nein. Fruchtnoten und kühlende Zusätze sind unterschiedliche Eigenschaften. Ob ein Kühleffekt enthalten ist, sollte anhand der Produktbeschreibung geprüft werden.
Beerenliquids bilden eine Untergruppe der Fruchtliquids. Sie können eine einzelne Beerensorte oder mehrere Beerennoten enthalten.
Nein. Aus der Geschmacksbezeichnung lässt sich der Nikotingehalt nicht ableiten. Entscheidend ist die Kennzeichnung der jeweiligen Variante.