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Das Modell Lost Mary 800 ist ein Einweg-E-Gerät, das für eine feste Nutzungsdauer ausgelegt ist. Es enthält eine vorgefüllte Flüssigkeit mit 20 mg Nikotinsalz, entsprechend der in der EU zulässigen Höchstkonzentration für vorgefüllte Produkte. Das Gerät ist so konstruiert, dass alle Komponenten – Akku, Verdampfer und Tank – fest integriert sind. Dadurch entfällt das Nachfüllen oder Einstellen, und die Nutzung bleibt über die gesamte Betriebsdauer hinweg konstant.
Im Inneren befindet sich ein kompakter Akku, der die Heizspirale versorgt. Diese erwärmt die Flüssigkeit beim Inhalieren, wodurch ein Aerosol entsteht. Das Gerät arbeitet in der Regel mit Zugautomatik, sodass keine Tasten oder Einstellungen erforderlich sind. Die angegebenen 800 Züge sind ein Richtwert und können je nach Zugverhalten variieren.
Die verwendete Nikotinsalzformulierung unterscheidet sich chemisch von herkömmlicher Base-Nikotin. Sie wird häufig eingesetzt, weil sie innerhalb der gesetzlichen Vorgaben liegt und für ein gleichmäßiges Nutzungsverhalten ausgelegt ist. Anwender sollten die Hinweise zu Lagerung, Inhaltstoffen und gesetzlicher Nutzung beachten.
Da es sich um ein Einwegmodell handelt, ist das Gerät nicht wiederaufladbar und nicht nachfüllbar. Nach Erreichen der maximalen Nutzungsdauer muss es gemäß den Vorschriften zur Entsorgung elektronischer Kleingeräte abgegeben werden. Besonders relevant ist die korrekte Abgabe wegen des integrierten Lithium-Akkus.
Einweg-E-Geräte mit Nikotin unterliegen in Europa strengen Regulierungen. Dazu gehören Altersbeschränkungen, Sicherheitskennzeichnungen, Inhaltsstoffvorgaben, Registrierungen und Warnhinweise. Nutzer sollten sicherstellen, dass das Produkt ordnungsgemäß gekennzeichnet ist und nur unter Beachtung der jeweiligen nationalen Gesetze verwendet wird. Auch die sachgemäße Lagerung – beispielsweise der Schutz vor Hitze oder Beschädigung – spielt eine wichtige Rolle.
1. Wie lange hält ein Einweggerät mit 800 Zügen?
Die Anzahl ist ein Richtwert. Individuelle Zugintensität kann die tatsächliche Dauer verkürzen oder verlängern.
2. Enthält das Gerät 20 mg Nikotin pro Milliliter?
Ja, bei vorgefüllten Geräten liegt diese Konzentration im Rahmen der EU-Regulierung.
3. Kann man das Gerät wieder aufladen?
Nein. Einwegmodelle sind nicht zum Aufladen oder Nachfüllen vorgesehen.
4. Welche gesetzlichen Beschränkungen gelten?
In den meisten Ländern dürfen solche Geräte nur an Erwachsene verkauft und genutzt werden. Außerdem gelten Regeln für Kennzeichnung, Sicherheit und Entsorgung.
5. Wie wird die Entsorgung korrekt durchgeführt?
Einweg-E-Zigaretten gehören aufgrund der integrierten Batterie zur Sammlung für Elektrokleingeräte, nicht in den Hausmüll.